AGB
1. Allgemeines
Die in Folge angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen als auch künftigen Geschäftsverkehr mit: HAPE Mountain Software GmbH Burggasse 12 8010 Graz, AT +43 316 / 237 200 Im folgenden Mountain Media genannt. Unser Vertragspartner wird nachfolgend Kunde genannt. Abweichende und ergänzende kundenspezifische Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen müssen von Mountain Media ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Änderungen dieser AGB können jederzeit erfolgen und erlangen 4 Wochen nach Bekanntgabe Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte. Die Änderungen werden dem Kunden auf elektronischem Wege bekannt gegeben.2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote von Mountain Media sind freibleibend, soweit nicht explizit anders vereinbart. Das Angebot muss vom Kunden auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden. Der Vertrag kommt durch Annahme durch Mountain Media zustande, welches durch eine formlose Auftragsbestätigung via E-Mail erfolgen kann.3. Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt und Preise
Solange nicht explizit anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Nettopreise. Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen immer zulässig. Zahlungen sind abzugsfrei mit Rechnungserhalt fällig. Rechnungen werden per E-Mail versendet. Bei Zahlungsverzug ist Mountain Media berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Bei der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht erfolgt. Mit Eintritt des Terminverlust wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort fällig. In diesem Fall steht Mountain Media das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne expliziten Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen bzw. zurückzubehalten und die laufenden Arbeiten vorläufig einzustellen, bis die gesamte Forderung vollständig beglichen wurde. Alle vereinbarten Preise sind wertgesichert, basierend auf dem Index der Verbraucherpreise 2010 bzw. dessen Folgeindex. Basis für die jeweilige Berechnung der Wertsicherung ist der im Monat des Vertragsbeginns veröffentlichte Jahresdurchschnittsindex. Weitere Berechnungen erfolgen jährlich.4. Lieferung und Abnahme
Die Lieferungen und Leistungen von Mountain Media sind stets in Projektmeilensteine teilbar. Der Kunde ist verpflichtet, die von Mountain Media zur Verfügung gestellten Leistungen und Lieferungen abzunehmen. Bei individuell erstellen Softwareprogrammen oder Adaptionen von vorhandenen Programmen, gilt die Leistung zum frühesten der nachfolgenden Zeitpunkte als abgenommen:1) Abnahme des Kundens via Abnahmeprotokoll
2) Bei operativer Inbetriebnahme der Leistung oder Lieferung (auch bei Onlinelösungen)
3) Spätestens 14 Tage nach der erfolgten Installation
Dienstleistungen gelten mit tatsächlicher Erbringung als abgenommen. Mountain Media behält sich das Recht an den dem Kunden gelieferten Software und Programme bis zur vollständigen Bezahlung vor. Höhere Gewalt oder Naturkatastrophen sowie sonstige Umstände, welche nicht innerhalb der Einflussmöglichkeiten durch Mountain Media liegen, entbindet Mountain Media von der Lieferverpflichtung und erlaubt das Festlegen eines neuen Liefertermins. Sollte der Kunde nach der Abnahme wesentliche Mängel der Software feststellen, so ist er berechtigt, diese vollständig dokumentiert im Rahmen der Gewährleistung von Mountain Media beheben zu lassen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Lieferungen und Leistungen wegen nicht wesentlicher Mängel abzulehnen.