AGB



1. Allgemeines

Die in Folge angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen als auch künftigen Geschäftsverkehr mit:

HAPE Mountain Software GmbH
Burggasse 12
8010 Graz, AT
+43 316 / 237 200

Im folgenden Mountain Media genannt. Unser Vertragspartner wird nachfolgend Kunde genannt. Abweichende und ergänzende kundenspezifische Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen müssen von Mountain Media ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

Änderungen dieser AGB können jederzeit erfolgen und erlangen 4 Wochen nach Bekanntgabe Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte. Die Änderungen werden dem Kunden auf elektronischem Wege bekannt gegeben.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote von Mountain Media sind freibleibend, soweit nicht explizit anders vereinbart.

Das Angebot muss vom Kunden auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden. Der Vertrag kommt durch Annahme durch Mountain Media zustande, welches durch eine formlose Auftragsbestätigung via E-Mail erfolgen kann.

3. Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt und Preise

Solange nicht explizit anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Nettopreise.

Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen immer zulässig.

Zahlungen sind abzugsfrei mit Rechnungserhalt fällig. Rechnungen werden per E-Mail versendet.

Bei Zahlungsverzug ist Mountain Media berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

Bei der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht erfolgt. Mit Eintritt des Terminverlust wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort fällig. In diesem Fall steht Mountain Media das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne expliziten Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen bzw. zurückzubehalten und die laufenden Arbeiten vorläufig einzustellen, bis die gesamte Forderung vollständig beglichen wurde.

Alle vereinbarten Preise sind wertgesichert, basierend auf dem Index der Verbraucherpreise 2010 bzw. dessen Folgeindex. Basis für die jeweilige Berechnung der Wertsicherung ist der im Monat des Vertragsbeginns veröffentlichte Jahresdurchschnittsindex. Weitere Berechnungen erfolgen jährlich.

4. Lieferung und Abnahme

Die Lieferungen und Leistungen von Mountain Media sind stets in Projektmeilensteine teilbar.

Der Kunde ist verpflichtet, die von Mountain Media zur Verfügung gestellten Leistungen und Lieferungen abzunehmen.

Bei individuell erstellen Softwareprogrammen oder Adaptionen von vorhandenen Programmen, gilt die Leistung zum frühesten der nachfolgenden Zeitpunkte als abgenommen:
1) Abnahme des Kundens via Abnahmeprotokoll
2) Bei operativer Inbetriebnahme der Leistung oder Lieferung (auch bei Onlinelösungen)
3) Spätestens 14 Tage nach der erfolgten Installation


Dienstleistungen gelten mit tatsächlicher Erbringung als abgenommen.

Mountain Media behält sich das Recht an den dem Kunden gelieferten Software und Programme bis zur vollständigen Bezahlung vor.

Höhere Gewalt oder Naturkatastrophen sowie sonstige Umstände, welche nicht innerhalb der Einflussmöglichkeiten durch Mountain Media liegen, entbindet Mountain Media von der Lieferverpflichtung und erlaubt das Festlegen eines neuen Liefertermins.

Sollte der Kunde nach der Abnahme wesentliche Mängel der Software feststellen, so ist er berechtigt, diese vollständig dokumentiert im Rahmen der Gewährleistung von Mountain Media beheben zu lassen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Lieferungen und Leistungen wegen nicht wesentlicher Mängel abzulehnen.

5. Verzug & Rücktritt

Mountain Media versucht stets, die vereinbarten Liefertermine nach Möglichkeit einzuhalten. Falls nicht explizit vereinbart, sind diese immer unverbindlich und als voraussichtlicher Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden anzusehen.

Treten Lieferverzögerungen durch unvollständige oder fehlerhaft bereitgestellte Informationen vom Kunden auf, so können diese nicht zum Verzug von Mountain Media führen, resultierende Mehrkosten werden vom Kunden getragen.

Der Kunde hat das Recht bei Lieferverzug unter Setzung einer angemessenen (zumindest 30 Tägigen Nachfrist) mittels eingeschriebenen Briefes die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- / Leistungsanteil, der dem Verzug unterliegt.

Bei Änderungen der Leistungsbeschreibung durch den Kunden, so dass eine Erbringung der Leistung nicht möglich ist, behält sich Mountain Media das Recht vor, die Änderung abzulehnen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle entstandenen Spesen und Kosten von Mountain Media sind durch den Kunden zu ersetzen.

Stornierungen durch den Kunden sind nur mit Zustimmung durch Mountain Media möglich. Ist Mountain Media mit einem Storno einverstanden, so haben sie das Recht, neben den erbrachten Lieferungen und Leistungen eine Stornogebühr in Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes zu verrechnen.

6. Nutzung

Alle Urheberrechte an den erbrachten Leistungen (Computerprogramme, Softwarelösungen, Dokumentationen, Konzepte etc.) steht Mountain Media und deren Lizenzgebern zu. Durch Mountain Media wird dem Kunden ein nicht exklusives und zeitlich unbeschränktes Recht eingeräumt, die Lieferungen und Leistungen in seinem Geschäftsbetrieb zu nutzen.

Es ist dem Kunden oder Dritten nicht gestattet, die Leistungen von Mountain ohne explizite Zustimmung zu vervielfältigen oder zu veröffentlichen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen.

7. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 4 Wochen ab Abnahme. Das Vorliegen von Mängel ist vom Kunden nachzuweisen, §924 ABGB findet keine Anwendung.

Mountain Media übernimmt keine Gewähr für Fehler oder Schäden, welche auf unsachgemäße Nutzung oder nachträgliche Änderung durch den Kunden oder eigene Programmierer der Kunden zurückzuführen sind.

Handelt es sich beim Auftrag um die Änderung oder Ergänzung bestehender Software, so bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderungen / Ergänzung. Die Gewährleistung für die ursprüngliche Software lebt dadurch nicht erneut auf.

Verstöße durch die obigen Bestimmungen haben einen Schadensersatz zur Folge haben.

8. Haftung

Schadensersatzansprüche gegen Mountain Media sind ausgeschlossen, sollte sich der Schaden nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ereignet haben. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Haftung nur bei Personenschäden auf. Die Haftung verjährt 6 Monate ab Kenntnis des Kunden / Schädiger.

Für mittelbare Schäden oder entgangene Gewinne haftet Mountain Media nicht.

9. Sonstiges

Erfüllungsort ist der Sitz der HAPE Mountain Software GmbH, der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen und des Vertrages als solchem davon unberührt. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem intendierten Zweck am besten entsprechen.

20.01.2020